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Erweiterte Prüfpflicht für Tanks vorerst passé

Eine regelmäßige Prüfpflicht für oberirdische Heizöltanks mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern soll es nicht geben, auch keine Verpflichtung zur einmaligen Prüfung aller bestehenden Heizöltanks mit Fassungsvermögen zwischen 1.000 und 10.000 Litern. Darauf haben sich die beteiligten Ministerien nach rund zweijähriger Abstimmung im aktuellen Entwurf zur "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) geeinigt. Die Verordnung soll Mitte 2014 in Kraft treten.

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