Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist u.a. die Förderung von Anlagen zur effizienten Wärmeerzeugung geregelt. Eine Voraussetzung für die Förderung von Anlagen zur effizienten Wärmeerzeugung (z.B. Biomasseanlagen oder Wärmepumpen) ist demnach der Einbau eine Wärmezählers. Es müssen alle Energieverbräuche und alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers messtechnisch erfasst werden. Weitere Details finden Sie in unserem Infoblatt.
Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen
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