Mit dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 44 vom 02.08.2013 tritt die siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung in Kraft. Alle Prüfstellenbetreiber (auch die Allmess GmbH) sind verpflichtet, die daraus resultierende Gebührenveränderung der gesetzlichen Eichgebühren / Konformitätsbestätigungs-Gebühren für Wasser- und Wärmezähler unverzüglich umzusetzen. Die neuen Gebühren finden Sie in der aktuellen Allmess-Preisliste.
Neue Eichgebühren
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