HINAUF
SCROLLEN

Neue Eichgebühren

Mit dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 44 vom 02.08.2013 tritt die siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung in Kraft. Alle Prüfstellenbetreiber (auch die Allmess GmbH) sind verpflichtet, die daraus resultierende Gebührenveränderung der gesetzlichen Eichgebühren / Konformitätsbestätigungs-Gebühren für Wasser- und Wärmezähler unverzüglich umzusetzen. Die neuen Gebühren finden Sie in der aktuellen Allmess-Preisliste.

Zurück zur News-Übersicht

Möchten Sie interessante News oder Berichte zu unserem Unternehmen oder unseren Dienstleistungen lesen? Ganz aktuell oder aus unserem Archiv.

Unsere Kontaktdaten

Friedrich Industrievertretung OHG

Maieräckerstr. 13
72108 Rottenburg am Neckar

Telefon: 0 74 72 / 96 31 - 0
Telefax: 0 74 72 / 96 31 - 49

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr 
Montag – Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr

Infos anfordern

Sie wünschen weitere Informationen? Dann verwenden Sie einfach unser vorbereitetes Online-Formular.

Kontaktformular

Sie haben eine Frage oder eine Nachricht für uns. Dann verwenden Sie doch einfach dieses Formular. 

Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir nutzen die Daten nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und geben sie nicht an Dritte weiter. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und Widerrufshinweis.